Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-30, 10 A 1145/22

10 A 1145/22Verwaltungsgericht30.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 A 1145/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-30

Aktenzeichen: 10 A 1145/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0730.10A1145.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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