Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-26, 1 A 139/21

1 A 139/21Verwaltungsgericht26.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 139/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-26

Aktenzeichen: 1 A 139/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0726.1A139.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das angefochtene Urteil geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.