Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-26, 10 A 2148/22

10 A 2148/22Verwaltungsgericht26.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 A 2148/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-07-26

Aktenzeichen: 10 A 2148/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0726.10A2148.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat. Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 1. September 2022 wirkungslos.

Im Übrigen wird das angefochtene Urteil geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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