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6 B 664/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-19, 6 B 664/24
6 B 664/24Verwaltungsgericht19.07.2024
Erfolglose Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung, mit der die aufschiebende Wirkung einer Klage vorläufig wiederhergestellt worden ist.
Entscheidungsdatum: 2024-07-19
Aktenzeichen: 6 B 664/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0719.6B664.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 146 Abs. 1; VwGO § 146 Abs. 2
Erfolglose Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung, mit der die aufschiebende Wirkung einer Klage vorläufig wiederhergestellt worden ist.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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