Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-19, 6 B 664/24

6 B 664/24Verwaltungsgericht19.07.2024

Regest

Erfolglose Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung, mit der die aufschiebende Wirkung einer Klage vorläufig wiederhergestellt worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 664/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-19

Aktenzeichen: 6 B 664/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0719.6B664.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 146 Abs. 1; VwGO § 146 Abs. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung, mit der die aufschiebende Wirkung einer Klage vorläufig wiederhergestellt worden ist.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

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