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7 B 363/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-18, 7 B 363/24
7 B 363/24Verwaltungsgericht18.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-18
Aktenzeichen: 7 B 363/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0718.7B363.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 € festgesetzt.
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