Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-09, 4 E 437/24

4 E 437/24Verwaltungsgericht09.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 437/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-09

Aktenzeichen: 4 E 437/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0709.4E437.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Amtsgericht U. durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 6.6.2024 wird verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.