Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-08, 4 B 473/24

4 B 473/24Verwaltungsgericht08.07.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 473/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-08

Aktenzeichen: 4 B 473/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0708.4B473.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Y. vom 16.5.2024 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt Rechtsanwalt C. Q., Z.-straße 5, Y., als vollmachtloser Vertreter.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.

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