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4 B 337/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-08, 4 B 337/24
4 B 337/24Verwaltungsgericht08.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-08
Aktenzeichen: 4 B 337/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0708.4B337.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts U. vom 22.3.2024 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen trägt Rechtsanwalt Z. F., W.-straße 5, U., als vollmachtloser Vertreter.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
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