Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-05, 6 B 211/24

6 B 211/24Verwaltungsgericht05.07.2024

Regest

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners im Konkurrentenstreitverfahren eines Sozialamtmanns.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 211/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-07-05

Aktenzeichen: 6 B 211/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0705.6B211.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde des Antragsgegners im Konkurrentenstreitverfahren eines Sozialamtmanns.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

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