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4 E 116/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-07-01, 4 E 116/23
4 E 116/23Verwaltungsgericht01.07.2024
Entscheidungsdatum: 2024-07-01
Aktenzeichen: 4 E 116/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0701.4E116.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Klägers zu 2. gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 20.1.2023 wird zurückgewiesen.
Der Kläger zu 2. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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