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1 B 282/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-28, 1 B 282/24
1 B 282/24Verwaltungsgericht28.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-28
Aktenzeichen: 1 B 282/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0628.1B282.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage mit dem Aktenzeichen VG Düsseldorf 10 K 848/24 gegen die Zuweisungsverfügung der Antragsgegnerin vom 6. Oktober 2023 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Januar 2024 wird wiederhergestellt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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