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7 A 2379/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-27, 7 A 2379/22
7 A 2379/22Verwaltungsgericht27.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-27
Aktenzeichen: 7 A 2379/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0627.7A2379.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., die erstattungsfähig sind; die Beigeladenen zu 2. bis 12. tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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