Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-27, 6 A 1068/22

6 A 1068/22Verwaltungsgericht27.06.2024

Regest

Erfolgsloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Kommissaranwärters im Polizeivollzugsdienst, der seine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe begehrt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1068/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-27

Aktenzeichen: 6 A 1068/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0627.6A1068.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

Erfolgsloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Kommissaranwärters im Polizeivollzugsdienst, der seine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe begehrt.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

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