Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-24, 4 E 884/23

4 E 884/23Verwaltungsgericht24.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 884/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-24

Aktenzeichen: 4 E 884/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0624.4E884.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen den ihre Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 10.6.2022 zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 28.11.2023 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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