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4 E 884/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-24, 4 E 884/23
4 E 884/23Verwaltungsgericht24.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-24
Aktenzeichen: 4 E 884/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0624.4E884.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen den ihre Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 10.6.2022 zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 28.11.2023 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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