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11 B 287/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-24, 11 B 287/24
11 B 287/24Verwaltungsgericht24.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-24
Aktenzeichen: 11 B 287/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0624.11B287.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wird geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die vier Änderungsbescheide der Antragsgegnerin vom 29. August 2023 (13 K 3389/23/VG Gelsenkirchen) wird angeordnet, soweit darin Sondernutzungsgebühren jeweils für das „1. Jahr“ in Höhe von 548,00 Euro festgesetzt worden sind.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 548,00 Euro festgesetzt.
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