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10 D 103/22.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-19, 10 D 103/22.NE
10 D 103/22.NEVerwaltungsgericht19.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-19
Aktenzeichen: 10 D 103/22.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0619.10D103.22NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Der Antrag wird verworfen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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