Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-17, 19 E 246/24

19 E 246/24Verwaltungsgericht17.06.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 E 246/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-06-17

Aktenzeichen: 19 E 246/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0617.19E246.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtgebührenfrei. Außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

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