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2 B 146/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-10, 2 B 146/24
2 B 146/24Verwaltungsgericht10.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-10
Aktenzeichen: 2 B 146/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0610.2B146.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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