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1 A 1673/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-10, 1 A 1673/22
1 A 1673/22Verwaltungsgericht10.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-10
Aktenzeichen: 1 A 1673/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0610.1A1673.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird für das Verfahren beider Instanzen auf 5.000,00 Euro festgesetzt, für das erstinstanzliche Verfahren unter entsprechender Änderung der dortigen Festsetzung von Amts wegen.
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