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12 A 122/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-06-05, 12 A 122/23
12 A 122/23Verwaltungsgericht05.06.2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-05
Aktenzeichen: 12 A 122/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0605.12A122.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
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