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13 D 261/20.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-05-29, 13 D 261/20.NE
13 D 261/20.NEVerwaltungsgericht29.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-29
Aktenzeichen: 13 D 261/20.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0529.13D261.20NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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