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7 D 27/22.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-05-28, 7 D 27/22.NE
7 D 27/22.NEVerwaltungsgericht28.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-28
Aktenzeichen: 7 D 27/22.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0528.7D27.22NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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