Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-05-27, 10 D 78/22.NE

10 D 78/22.NEVerwaltungsgericht27.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 D 78/22.NE — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-27

Aktenzeichen: 10 D 78/22.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0527.10D78.22NE.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Antragsteller dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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