Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-05-15, 6 B 187/24

6 B 187/24Verwaltungsgericht15.05.2024

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Regierungsamtfrau in einem Konkurrentenstreitverfahren, deren Auswahl in einer erneuten Auswahlentscheidung ausgeschlossen erscheint.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 187/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-15

Aktenzeichen: 6 B 187/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0515.6B187.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Regierungsamtfrau in einem Konkurrentenstreitverfahren, deren Auswahl in einer erneuten Auswahlentscheidung ausgeschlossen erscheint.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

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