Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-05-14, 17 A 772/24

17 A 772/24Verwaltungsgericht14.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 17 A 772/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-14

Aktenzeichen: 17 A 772/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0514.17A772.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Senat

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird – zugleich in Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung – für beide Rechtszüge auf jeweils 55.929,24 Euro festgesetzt.

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