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11 A 366/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-05-10, 11 A 366/24
11 A 366/24Verwaltungsgericht10.05.2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-10
Aktenzeichen: 11 A 366/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0510.11A366.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsver-fahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsver-fahren auf 5.000 € festgesetzt.
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