Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-05-07, 2 B 1287/23

2 B 1287/23Verwaltungsgericht07.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 1287/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-07

Aktenzeichen: 2 B 1287/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0507.2B1287.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

    1. Der angefochtene Beschluss wird - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung - geändert.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Mai 2023 - 2 B 147/23 - wird abgeändert und der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden - 9 K 2446/22 - abgelehnt.

    1. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Abänderungsverfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
    1. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

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