Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-05-04, 1 A 1298/21

1 A 1298/21Verwaltungsgericht04.05.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 A 1298/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-04

Aktenzeichen: 1 A 1298/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0504.1A1298.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 7. April 2021 ist wirkungslos.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 457,12 Euro festgesetzt.

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