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6 A 430/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-05-02, 6 A 430/22
6 A 430/22Verwaltungsgericht02.05.2024
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeihauptkommissars, der die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte begehrt Dem Dienstherrn steht es im Rahmen des durch § 39 BeamtStG eröffneten Ermessens frei, aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst von dem Ausspruch eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte abzusehen.
Entscheidungsdatum: 2024-05-02
Aktenzeichen: 6 A 430/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0502.6A430.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 39
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeihauptkommissars, der die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte begehrt
Dem Dienstherrn steht es im Rahmen des durch § 39 BeamtStG eröffneten Ermessens frei, aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst von dem Ausspruch eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte abzusehen.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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