Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-05-02, 6 A 430/22

6 A 430/22Verwaltungsgericht02.05.2024

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeihauptkommissars, der die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte begehrt Dem Dienstherrn steht es im Rahmen des durch § 39 BeamtStG eröffneten Ermessens frei, aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst von dem Ausspruch eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte abzusehen.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 430/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-05-02

Aktenzeichen: 6 A 430/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0502.6A430.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 39

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeihauptkommissars, der die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte begehrt

Dem Dienstherrn steht es im Rahmen des durch § 39 BeamtStG eröffneten Ermessens frei, aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst von dem Ausspruch eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte abzusehen.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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