Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-25, 11 A 2150/22

11 A 2150/22Verwaltungsgericht25.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 A 2150/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-25

Aktenzeichen: 11 A 2150/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0425.11A2150.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.