Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-23, 7 A 494/23

7 A 494/23Verwaltungsgericht23.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 A 494/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-04-23

Aktenzeichen: 7 A 494/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0423.7A494.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin zuvor in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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