Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-23, 15 B 373/23

15 B 373/23Verwaltungsgericht23.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 15 B 373/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-23

Aktenzeichen: 15 B 373/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0423.15B373.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Es wird im Wege einer einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt, dass die im Sommersemester 2022 erfolgte Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe der Studierenden zum Senat der Antragsgegnerin ungültig war.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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