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1 B 1422/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-22, 1 B 1422/23
1 B 1422/23Verwaltungsgericht22.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-22
Aktenzeichen: 1 B 1422/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0422.1B1422.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 31.800,66 Euro festgesetzt.
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