Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-22, 1 B 1319/23

1 B 1319/23Verwaltungsgericht22.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1319/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-22

Aktenzeichen: 1 B 1319/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0422.1B1319.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgelegt.

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