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4 E 189/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-19, 4 E 189/24
4 E 189/24Verwaltungsgericht19.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-19
Aktenzeichen: 4 E 189/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0419.4E189.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Beschwerdeverfahren gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Amtsgericht F. durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 23.2.2024 wird abgelehnt.
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