Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-17, 6 A 1849/22

6 A 1849/22Verwaltungsgericht17.04.2024

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines ehemaligen Studierenden der HSPV NRW, der die Anerkennung eines Prüfungsrücktritts und die Gewährung eines weiteren Prüfungsversuchs begehrt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 1849/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-17

Aktenzeichen: 6 A 1849/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0417.6A1849.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; StudO-BA Teil A § 19; GG Art. 12 Abs. 1

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines ehemaligen Studierenden der HSPV NRW, der die Anerkennung eines Prüfungsrücktritts und die Gewährung eines weiteren Prüfungsversuchs begehrt.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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