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7 A 3017/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-16, 7 A 3017/21
7 A 3017/21Verwaltungsgericht16.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-16
Aktenzeichen: 7 A 3017/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0416.7A3017.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500 € festgesetzt.
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