Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-15, 11 B 184/24

11 B 184/24Verwaltungsgericht15.04.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 B 184/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-15

Aktenzeichen: 11 B 184/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0415.11B184.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird - für die erste Instanz unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts - für beide Rechtszüge auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

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