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11 B 184/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-15, 11 B 184/24
11 B 184/24Verwaltungsgericht15.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-15
Aktenzeichen: 11 B 184/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0415.11B184.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird - für die erste Instanz unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts - für beide Rechtszüge auf 2.500,-- Euro festgesetzt.
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