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10 B 205/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-15, 10 B 205/24
10 B 205/24Verwaltungsgericht15.04.2024
Bei der Bewertung, ob zwei grenzständig errichtete Baukörper ein Doppelhaus bilden, kann auch der Zuschnitt der betroffenen Grundstücke Berücksichtigung finden.
Entscheidungsdatum: 2024-04-15
Aktenzeichen: 10 B 205/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0415.10B205.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Bei der Bewertung, ob zwei grenzständig errichtete Baukörper ein Doppelhaus bilden, kann auch der Zuschnitt der betroffenen Grundstücke Berücksichtigung finden.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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