Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-12, 6 B 56/24

6 B 56/24Verwaltungsgericht12.04.2024

Regest

Erfolglose Beschwerde eines beigeladenen Hauptbrandmeisters in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 56/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-12

Aktenzeichen: 6 B 56/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0412.6B56.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines beigeladenen Hauptbrandmeisters in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beigeladene zu 3. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Antragsgegnerin und der übrigen Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000 Euro festgesetzt.

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