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12 E 789/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-09, 12 E 789/23
12 E 789/23Verwaltungsgericht09.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-09
Aktenzeichen: 12 E 789/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0409.12E789.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der angegriffene Beschluss wird geändert.
Der Streitwert für das Verfahren erster Instanz wird auf 17.700 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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