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12 B 243/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-04-09, 12 B 243/24
12 B 243/24Verwaltungsgericht09.04.2024
Entscheidungsdatum: 2024-04-09
Aktenzeichen: 12 B 243/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0409.12B243.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
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