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19 B 258/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-28, 19 B 258/24
19 B 258/24Verwaltungsgericht28.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-28
Aktenzeichen: 19 B 258/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0328.19B258.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 6. März 2024 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen die Antragsteller.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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