Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-27, 2 A 2373/22

2 A 2373/22Verwaltungsgericht27.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 A 2373/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-27

Aktenzeichen: 2 A 2373/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0327.2A2373.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerinnen tragen je zur Hälfte die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 40.000,- Euro festgesetzt.

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