Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-27, 2 A 2372/22

2 A 2372/22Verwaltungsgericht27.03.2024

Regest

Ein Klagebegehren, das auf die Feststellung des Erlöschens einer Baugenehmigung unabhängig von der Möglichkeit der Beeinträchtigung nachbarrechtlicher Belange gerichtet ist, ist unzulässig.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 A 2372/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-27

Aktenzeichen: 2 A 2372/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0327.2A2372.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Normen: VwGO § 43

Leitsätze

Ein Klagebegehren, das auf die Feststellung des Erlöschens einer Baugenehmigung unabhängig von der Möglichkeit der Beeinträchtigung nachbarrechtlicher Belange gerichtet ist, ist unzulässig.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerinnen tragen je zur Hälfte die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 40.000,- Euro festgesetzt.

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