Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-25, 6 B 3/24

6 B 3/24Verwaltungsgericht25.03.2024

Regest

Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die sich gegen die Einteilung zu geplantem Vertretungsunterricht wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 3/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-25

Aktenzeichen: 6 B 3/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0325.6B3.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: SGB IX § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4; Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfale Ziffer 8.4; Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen § 13

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde einer Studienrätin, die sich gegen die Einteilung zu geplantem Vertretungsunterricht wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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