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4 A 2177/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-25, 4 A 2177/23
4 A 2177/23Verwaltungsgericht25.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-25
Aktenzeichen: 4 A 2177/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0325.4A2177.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10.11.2023 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
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