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7 B 101/24•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-21, 7 B 101/24
7 B 101/24Verwaltungsgericht21.03.2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-21
Aktenzeichen: 7 B 101/24
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0321.7B101.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.194,50 Euro festgesetzt.
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