Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-21, 6 B 1245/23

6 B 1245/23Verwaltungsgericht21.03.2024

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Polizeikommissars, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Nichtbewährung wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1245/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-21

Aktenzeichen: 6 B 1245/23

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0321.6B1245.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 146; VwGO § 80 Abs. 3 Satz 1; BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; GG Art. 33 Abs. 2; LBG NRW § 13 Abs. 1 Satz 1

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Polizeikommissars, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Nichtbewährung wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 10.000 Euro festgesetzt.

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