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6 B 1245/23•Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-21, 6 B 1245/23
6 B 1245/23Verwaltungsgericht21.03.2024
Erfolglose Beschwerde eines Polizeikommissars, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Nichtbewährung wendet.
Entscheidungsdatum: 2024-03-21
Aktenzeichen: 6 B 1245/23
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0321.6B1245.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: VwGO § 146; VwGO § 80 Abs. 3 Satz 1; BeamtStG § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; GG Art. 33 Abs. 2; LBG NRW § 13 Abs. 1 Satz 1
Erfolglose Beschwerde eines Polizeikommissars, der sich gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Nichtbewährung wendet.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 10.000 Euro festgesetzt.
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