Oberverwaltungsgericht NRW, 2024-03-19, 4 E 197/24

4 E 197/24Verwaltungsgericht19.03.2024

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 197/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-03-19

Aktenzeichen: 4 E 197/24

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2024:0319.4E197.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtsstreits an das Landgericht Düsseldorf durch den Beschluss des Senats vom 22.2.2024 ‒ 4 E 50/24 ‒ wird verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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